bluehouse Blog

Common Interface Plus (CI+)

6.11.2009

Die Weiterentwicklung des Common Interface Modules ist an sich eine tolle Sache, allein schon wegen den neuen Funktionen und Features und auch im Hinblick auf das nächste Jahr in dem das analoge Fernsehen komplett abgeschaltet werden soll, ist dies für Kabel‑ und Satellitenbetreiber ein wichtiger Schritt. Aber wie bei allen tollen Neuerungen muss man sich auch (leider) beim CI+ Modul fragen wo bleibt bei all dem Fortschritt der Kunde? Und auch hier scheint der allgemein aufstrebende Kontrollwahn um sich zu greifen, denn mit CI+ werden die Sendeanstalten wesentlich mehr Macht oder Bevormundung ausüben können, als noch zu analogen Zeiten.

Hier ein paar von den technischen „Neuerungen“.

  • die Aufnahme gänzlich unterbinden
  • die Wiedergabe von TV-Aufnahmen zeitlich begrenzen (zwischen sechs Stunden und 61 Tagen)
  • zeitversetztes Fernsehen gänzlich unterbinden oder begrenzen (zum Beispiel nur bis 90 Minuten nach Sendungsende)
  • TV-Aufnahmen unter Einsatz des individuellen Keys des DVB-Recoders an das jeweilige Gerät binden, die dann nicht von anderen Geräten wiedergegeben werden können
  • das Vorspulen (z. B. bei Werbung) gänzlich unterbinden. ProSieben, Sat.1 und RTL haben bereits angekündigt, bei der Wiedergabe von HD+-Mitschnitten das Überspringen bzw. schnelle Vorspulen der Werbung zu verhindern.[2]
  • festlegen, ob und in welcher Auflösung (evt. Downscaling auf SDTV) die Videoausgabe über den analogen Ausgang (z. B. SCART) erfolgen soll und ob diese mit einem Kopierschutz (Macrovision) versehen wird, wie etwa bei HDTV-Sendungen.
  • CI+ verschlüsselt den entschlüsselten TV-Content erneut, so dass er nicht an anderen Schnittstellen abgegriffen werden kann.
  • Es wird nicht mehr möglich sein, mehr als eine Sendung auf einmal zu entschlüsseln, so dass Twintuner-Lösungen nicht mehr sinnvoll sind.
  • Es wird nicht mehr möglich sein, mehr als ein Pay-TV-Angebot zu entschlüsseln, soweit diese unterschiedliche Verschlüsselungen anwenden (Twin‑ oder Multi-CAM), z.B. Arena+Sky oder ORF+SF+SkyAT. Damit ist der Endkunde noch enger an einen Broadcaster gebunden.
  • Die Ausgabe von HD-Signalen wird nur an HD ready-zertifizierten Geräten möglich sein, da nur diese eine durchgehenden Verschlüsselung des Datenstroms bis zum Display via HDCP unterstützen.
  • Das „CI+-Konsortium“ (CI Plus LLP) beauftragte Trustcenter kann CI+-kompatible Geräte beim Anwender vor Ort außer Betrieb setzen (z.B. wenn festgestellt wird, dass ein Gerät den Kopierschutz kompromittiert).

Nun frage ich mich ernsthaft, warum in ein so tolles und neues Modul so viel Schnickschnack zur Kontrolle der Aufnahmen und Wiedergaben einfliest. Was unterscheidet denn diese Zeit mit der früheren analogen Zeit, wo man mit seinem guten alten Video Recorder alles aufnehmen konnte, was irgendwie empfangbar war. Das alleinige Argument der HD Qualität ist für mich jedoch kein Grund dass z.B. Pro7 sein Material so verschlüsselt, dass es nach der Aufnahme (wenn überhaupt) nur noch begrenzt abspielbar ist.

Ich hoffe, dass sich mein favorisierter Kabelanbieter bis zur Einführung des CI+ Modules, es sich sehr gut überlegt, ob er sein Material nicht aufnahmefähig ausstrahlt oder das Überspringen von Werbung unterbindet. Denn die meisten dieser Restriktionen, so werden die Sendeanstalten sicher bald merken, werden den Kundenzufluss nicht gerade erhöhen.
Sollte es soweit kommen das von jedem Anbieter fast alle Restriktionen eingesetzt werden, bleibt einem ja auch noch YouTube oder andere kostenpflichtige Videoplattformen zur Unterhaltung.

Quelle: http://de.wikipedia.org stand 06.11.2009

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